Gestern konnte ich endlich lesen, dass der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen wird und so endlich der Endverbraucher wieder selbst Herr des Endgeräts werden kann. Hier die Details zum Gesetzentwurf.
Heute ärgere ich mich praktisch täglich, dass ich am Anschluss von Kabel BW / Unitymedia nicht mehr selbst bestimmen kann wer beim mir rein und raus darf. Aus meiner Sicht sind diese Einschränkungen nicht zeitgemäß. Ich möchte einfach mal aufzeigen wo bei mir als Endkunde konkret die Probleme liegen.
- ein Zugriff von außen ist nicht möglich, da im Router Einschränkungen getroffen wurden. Somit kann ich z.B. meine Heimautomatisierung nicht mehr fernsteuern.
- durch das knapp werden von IPV4 Adressen hat Unitymedia IPV6 als Dualstack-Light eingeführt. Jedoch teilt der Unitymedia Router den Geräten im internen Netz keine öffentlichen IPV6 Adressen zu, daher kann aus dem Internet auch kein Gerät direkt angesprochen werden. Auch ist schade, dass nicht wie bei anderen Anbietern ein vollwertiges Dualstack umgesetzt wurde. Das hat den Nachteil für die Geräte welche über Mobilfunk im Internet sind (z.B. Handys) diese können nun nicht mehr direkt auf die IPv6 Geräte zugreifen. Denn die Mobilfunkprovider setzen leider noch eine ganze Weile auf IPv4. Hier gibts eine tolle Erklärung für all die, die mehr wissen wollen. Dieses IPv4 und IPv6 Problem ist aber wohl eher ein Problem der Mobilfunkprovider… Dass die IP Adressen ausgehen ist seit Jahren absehbar.
- der Betrieb eines weitern Routers hinter dem Unitymedia-Gerät ist ebenfalls nur schwer möglich, da das Unitymedia-Gerät einen eigenen DHCP Server besitzt. Dieser kann aber nicht deaktiviert werden. Wird dies versucht befindet sich der Router im Dauerrest. Der Otto-Normal Kunde kann daher nicht einfach den eigenen Router anschließen
- da Unitymedia keinen klassischen Telefonanschluss liefert, ist dieser als VOIP Anschluss realisiert. Da die SIP Zugangsdaten nicht bereitgestellt werden, kann ich als Endkunde in meinem Router diese nicht eingeben und muss daher gezwungenermaßen das Unitymedia Gerät verwenden.
- der Router unterstützt leider keine zwei WLAN Standards (2.4GHz & 5GHz) parallel so muss sich der Endkunde für einen entscheiden. Da viele Geräte aber nicht im 5GHz Band funken, muss die langsamere Variante gewählt werden um kein Gerät auszuschließen.
- das von Unitymedia verwendete Technicolor TC7200 Gerät hat eine Stromaufnahme von 14Watt, diese kommt zu dem von mir zusätzlich benötigten Router hinzu – dies macht sich auf das Jahr bemerkbar zumal wir in unserem Passivhaus grundsätzlich Wert auf energiesparende Geräte legen.
- Unitymedia bietet die wesentlich bessere Fritzbox alternativ an. Als Endkunde kann diese jedoch nur für 5€ im Monat gemietet werden (zugegeben es gibt 2 Rufnummern dazu, welche jedoch nicht jeder benötigt). Jedoch bleiben die Einschränkungen keine grundlegenden Einstellungen am Router vornehmen zu können bestehen. Unitymedia nimmt den in den AGBs den Endkunden in die Pflicht Einstellungen bzw. Daten auf Router selbst zu sichern, da Unitymedia einfach Einstellungen ändern oder löschen kann.
„….Der Kabelnetzbetreiber ist gem. Ziffer A 1.6 berechtigt, die Firmware der FRITZ!Box jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf der FRITZ!Box zu sichern, um sicherzustellen, dass Einstellungen nach einem Software-Update bzw. Hardwaretausch wieder hergestellt werden können….“
„….Der Kabelnetzbetreiber ist exklusiv berechtigt, den SIP-Bereich der FRITZ!Box zu verwalten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, SIP-Rufnummern Dritter einzurichten. „
„…Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine E-Mails regelmäßig zu kontrollieren, empfangene E-Mails vom Server herunterzuladen und den Kabelnetzbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn er E-Mails empfangen hat, bei denen er Anlass zu der Vermutung hat, dass sie Viren enthalten.“